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Voraussetzung für die Pensionsaufnahme |
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Alle Katzen sind gesund und frei von ansteckenden Krankheiten bei Pensionsantritt abzugeben. Sollte das Tier ohne sichtbaren Verlauf krank sein oder werden, kann keine Verantwortung für daraus resultierende Folgen übernommen werden. Insbesondere gilt dies, wenn der Tierhalter Erkrankungen vorsätzlich verschweigt. Eine tierärztliche Versorgung ist jederzeit gewährleistet. Für eventuell anfallende Tierarztkosten wird Ihnen eine gesonderte Rechnung gestellt.
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