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Voraussetzung für die Pensionsaufnahme

Impfung -
( Nachweis durch Impfpass)
Katzenschnupfen
Katzenseuche
Tollwut (nur für Katzen, die Zuhause Freigänger sind)


Empfehlung
Katzenleukose + FIP

WICHTIG:

Bitte immer den Impfausweis mitbringen!

Kastration
Kätzinnen sowie Kater müssen kastriert sein!
(Ausnahme: jünger als 6 Monate)

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Alle Katzen sind gesund und frei von ansteckenden Krankheiten bei Pensionsantritt abzugeben. Sollte das Tier ohne sichtbaren Verlauf krank sein oder werden, kann keine Verantwortung für daraus resultierende Folgen übernommen werden. Insbesondere gilt dies, wenn der Tierhalter Erkrankungen vorsätzlich verschweigt.

Eine tierärztliche Versorgung ist jederzeit gewährleistet. Für eventuell anfallende Tierarztkosten wird Ihnen eine gesonderte Rechnung gestellt.

Floh- und Zeckenschutz

Entwurmung
Mindestens alle 3-4 Monate